Verliere ich mein Markenrecht, weil ich lange zusah?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Domaininhaber
Wer sich darauf beruft, dass der Inhaber des älteren Zeichens sein Recht durch Untätigkeit verloren hat, muss behaupten und beweisen, dass diesem die Benutzung des jüngeren Zeichens bekannt war. Allein daraus, dass ein Zeichen als Domain registriert wurde, ergibt sich diese Kenntnis nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Wer sich auf diese Bestimmung beruft, muss behaupten und beweisen, dass dem Inhaber des älteren Zeichens die Benutzung des jüngeren Zeichens bekannt war. Das ist bei der bloßen Registrierung eines Zeichens als Domain jedenfalls nicht offenkundig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Firmenbestandteile.OGH 4 Ob 125/06w, 28.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 118/21p, 25.01.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §58 Abs1; UWG §9 Abs5 C5
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