Verliere ich mein Recht, wenn ich ein Jahr nichts unternehme?
günstig für Berechtigter betrifft Gläubiger, Schuldner, Vermieter, Mieter, Arbeitnehmer
Nein. Ein stillschweigender Verzicht wird nur angenommen, wenn besondere Umstände zeigen, dass er ernstlich gewollt war. Dass Sie ungefähr ein Jahr lang untätig geblieben sind, genügt dafür allein nicht. Die Sachlage muss so eindeutig sein, dass sie sich vernünftig nicht anders deuten lässt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (201 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein stillschweigender Verzicht auf ein Recht vorliegt, ist besondere Vorsicht geboten. Er darf immer nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass er ernstlich gewollt ist. Die bloße Untätigkeit des Berechtigten durch ungefähr ein Jahr ist für sich allein noch kein Grund, Verzicht anzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorbehaltlose Zahlung des vollen (Miet)Entgelts bei einem Pferdeeinstellungsvertrag. Verzicht verneint.OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024
- Hier: Allein aus der Untätigkeit der Beklagten über den Zeitraum der „unentgeltlichen“ Nichtausübung der Option hinaus kann nicht der Schluss gezogen werden, sie würden auf das Recht der Anfechtung des Optionsvertrags wegen Irrtums verzichten.OGH 10 Ob 13/20i, 29.04.2020
- Hier: Bloßes Zuwarten mit Schritten zur Einverleibung einer schlüssig eingeräumten Dienstbarkeit bei laufender Ausübung.OGH 1 Ob 128/18g, 29.08.2018
- Hier: Aus der bloßen Annahme eines (wenngleich noch nicht fälligen) Teilbetrags kann nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit auf einen Verzicht auf weitergehende Ansprüche geschlossen werden.OGH 6 Ob 91/17a, 29.05.2017
- Muss der Erklärungsgegner das Verhalten des Gläubigers gar nicht als Verzichtserklärung, sondern als bloße Vorstellungsmitteilung (Wissenserklärung), ein Recht bestehe nicht auffassen, so ist § 863 ABGB nicht anzuwenden.OGH 6 Ob 237/12i, 31.01.2013
Alle 46 Ergänzungen anzeigen
- Dies betrifft sowohl die Annahme als auch den Umfang eines Verzichts.OGH 6 Ob 237/12i, 31.01.2013
- Hier: Kein Verzicht auf ein vertragliches Kündigungsrecht.OGH 4 Ob 73/12g, 12.06.2012
- Hier: Keine Zustimmung zum Unternehmensübergang iSd § 1409 ABGB durch bloßes Schweigen zu einer faktischen Inbesitznahme.OGH 4 Ob 71/11m, 21.06.2011
- Allein aus dem Umstand, dass von einem Exekutionstitel über mehrere Jahre nicht Gebrauch gemacht wurde, kann ein Anspruchsverzicht oder ein Exekutionsverzicht nicht abgeleitet werden.OGH 5 Ob 63/10s, 31.08.2010
- Hier: Verzicht des Mieters auf eine in der Projektpräsentation vorgesehene, nicht verwirklichte Ausstattung des Einkaufszentrums.OGH 1 Ob 103/09t, 09.06.2009
- Dies gilt vor allem, wenn der Verzicht sich in die Zukunft auswirkt.OGH 1 Ob 103/09t, 09.06.2009
- Hier: Kein stillschweigender Verzicht des Gläubigers auf die Rechtsfolgen des Wiederauflebens.OGH 3 Ob 92/09i, 19.05.2009
- Hier: Frage des Verzichts auf die Aufwertung eines wertgesicherten Bestandzinses.OGH 2 Ob 63/08s, 13.11.2008
- Hier: Stillschweigenden Verzicht auf Geltendmachung von Mängeln verneint.OGH 1 Ob 15/08z, 29.01.2008
- Hier: Nichteinforderung des erhöhten Mietzinsbetrags aufgrund einer Zinsanpassungsklausel über einen Zeitraum von 20 Jahren - kein schlüssiger Verzicht auf künftige Erhöhungsbegehren.OGH 1 Ob 202/07y, 29.01.2008
- Vor allem bei Unentgeltlichkeit müssen besondere Umstände vorliegen, die auf einen ernsten Rechtsfolgewillen hinweisen.OGH 2 Ob 95/06v, 04.07.2007
- Hier: Nichtfortsetzung des Unterlassungsprozesses für 3 Jahre nach Klärung einer Vorfrage.OGH 4 Ob 124/06y, 28.09.2006
- Schlüssiger Verzicht nach § 863 Abs 1 ABGB darf nur dann angenommen werden, wenn das Verhalten bei Berücksichtigung aller Umstände keinen Zweifel an seiner Bedeutung offen lässt, stets wird ein strenger Maßstab gefordert.OGH 4 Ob 124/06y, 28.09.2006
- Hier: In Anbetracht des vom Kläger bereits gerichtlich verfolgten Rückzahlungsanspruches konnte ein redliches Kreditinstitut bei vorzeitiger Tilgung des Kredites keineswegs den Eindruck erhalten, damit verzichte der Kreditnehmer gleichzeitig auf die Weiterverfolgung des damals bereits gerichtsanhängigen Begehrens auf Rückzahlung überhöhter Kreditzinsen.OGH 6 Ob 172/05w, 16.02.2006
- Hier: Verzicht auf Ausübung einer Servitut verneint.OGH 1 Ob 156/02a, 28.02.2003
- Hier: Rückabwicklung eines Vertrages, obwohl dem Käufer darauf kein Recht zustand.OGH 7 Ob 100/02k, 22.05.2002
- Die bloße Untätigkeit eines berechtigten Mitmieters lässt nur in Ausnahmefällen auf einen Verzichtswillen schließen, wäre doch die Unterstellung eines schlüssigen Mietrechtsverzichts nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls, die keine andere Deutung zuließen, gerechtfertigt. Aus dem Versäumnis der klagenden Partei, das Problem der Rechtsnachfolge nach der verstorbenen Mituntermieterin zu klären und ihr Kündigungsverhalten an der bereits erläuterten Rechtslage zu orientieren, kann jedenfalls nicht auf einen Verzicht des ruhenden Nachlasses auf Mituntermietrechte geschlossen werden.OGH 1 Ob 114/00x, 28.04.2000
- Hier: So wie bei bloßer Entgegennahme der Mietzinse in der ursprünglichen Höhe ein Verzicht auf Aufwertungsbeträge nicht angenommen werden kann, kann auch in der Unterlassung der Geltendmachung der Erhöhung des Hauptmietzinses auf den Kategoriemietzins ein stillschweigender Verzicht nicht erblickt werden.OGH 2 Ob 546/95, 24.05.1995
- Ein Schluss auf einen Verzicht darf in aller Regel nur gezogen werden, wenn der Stillschweigende nach Treu und Glauben, nach der Verkehrssitte und nach dem Gesetz hätte reden müssen.OGH 1 Ob 547/93, 11.05.1993
- Hier: Verzicht auf Absonderungsrecht verneint.OGH 3 Ob 89/91, 18.12.1991
- Hier: Kenntnis von der Berufstätigkeit des Unterhaltspflichtigen.OGH 7 Ob 652/90, 06.12.1990
- Erklärungen, mit welchen ein Verzicht auf zustehende Rechte ausgesprochen wird, sind einschränkend auszulegen.OGH 8 Ob 516/89, 30.03.1989
- Verzicht auf Verjährungseinrede.OGH 3 Ob 524/87, 23.09.1987
- Hier: Ratenvergleich mit Ausstellung einer vorsteuerabzugsfähigen Rechnung.OGH 3 Ob 119/86, 15.04.1987
- Hier: Begehren auf Abfertigung - Verzicht auf Anfechtung der KündigungOGH 14 Ob 189/86, 18.11.1986
- Hier: Rückübertragung des Treuhandgutes an den Treugeber.OGH 6 Ob 554/85, 25.04.1985
- Hier: Verzicht auf die Wirkung einer früheren Erklärung einen Abbauvertrag aufzulösen.OGH 6 Ob 763/83, 12.01.1984
- Ein widerspruchsvolles Verhalten kann mit der Zielsetzung einer konkludenten Verzichtannahme nicht im Sinne des § 915 ABGB ausgelegt werden.OGH 4 Ob 583/82, 12.04.1983
- Hier: Über den stillschweigenden Verzicht auf Mietrechte.OGH 8 Ob 577/82, 24.03.1983
- In der Ö - Norm 2110 ist die Geltendmachung von Verzugszinsen nicht vorgesehen. Besondere Umstände, die den zweifelsfreien Schluss erlaubten, dass der Kläger ernstlich gewillt war, auf die Geltendmachung von Verzugszinsen zu verzichten, sind daher in der Unterlassung der Aufnahme derartiger Zinsen in die Schlussrechnung nicht zu erblicken.OGH 3 Ob 678/80, 08.04.1981
- Hier: Verzicht auf Einwendung der verspäteten Geltendmachung der Mängelrüge.OGH 5 Ob 675/80, 16.09.1980
- Verzicht auf Unterlassungsklage nach UWG verneint.OGH 4 Ob 415/79, 04.03.1980
- Ausschluss der KompensationOGH 1 Ob 702/78, 13.09.1978
- WasserrechteOGH 1 Ob 7/78, 26.04.1978
- Die bloße Unterlassung der sofortigen Geltendmachung entstandener Ansprüche lässt einen solchen Schluss jedoch nicht zu.OGH 5 Ob 705/77, 21.02.1978
- Hier: Verzicht auf Erhöhung für die Vergangenheit bei unbeanstandeter Annahme des nicht erhöhten Mietzinses durch 9 Jahre.OGH 7 Ob 672/76, 07.10.1976
- Jahrelanges Vertrösten hinsichtlich Zuhaltung eines Kaufvertrages.OGH 4 Ob 503/76, 02.03.1976
- Und der Verpflichtete unter Bedachtnahme auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche und unter Überlegung aller Umstände den zweifelsfreien Schluss ziehen durfte und auch gezogen hat, der Berechtigte habe auf seinen Anspruch ernstlich verzichtet.OGH 1 Ob 31/75, 19.03.1975
- Um nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs einen Rechtsverzicht als gegeben annehmen zu können, muss eine in dieser Hinsicht völlig eindeutige Sachlage bestehen, die füglich nicht anders denn als ein solcher Verzicht verstanden werden kann.OGH 7 Ob 254/74, 30.01.1975
- Zuwarten des Unterhaltspflichtigen mit Oppositionsklage kein Verzicht auf Herabsetzungsanspruch (Ruhensanspruch).OGH 3 Ob 112/73, 19.06.1973
- Auch ein konkludent geschlossener Vertrag setzt voraus, dass die Partei die Absicht hatte, einen solchen Vertrag zu schließen (Handelsvertreter; Verzicht auf Kündigungsfrist).OGH 8 Ob 190/66, 13.09.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 201.
- OGH 6 Ob 133/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 180/25m, 25.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 31/25m, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 5 Ob 18/23t, 18.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 109/21m, 24.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 96/21k, 27.07.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht auf Ansprüche
Vertragsrecht · Nichtgebrauch als stillschweigender Verzicht
Vertragsrecht · Verzicht durch passives Verhalten
Vertragsrecht · Verzicht bei Dauerverträgen
Vertragsrecht · Auslegung von Erklärungen und Verzicht