Richtet sich mein Gebrauchsrecht nach meinem persönlichen Bedarf?
günstig für Gebrauchsberechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Eigentümer, Angehörige
Ja. Ein Gebrauchsrecht wird nach Ihren eigenen Bedürfnissen bemessen. Zwingend ist diese Beschränkung auf den persönlichen Bedarf aber nicht, sodass die Grenze zum umfassenderen Fruchtgenuss fließend ist.
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Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Das Recht des Gebrauchs muss auf die individuellen Bedürfnisse des Berechtigten abgestimmt sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gebrauchsrecht ist zwar grundsätzlich auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten beschränkt. Das ist aber keineswegs zwingend, weshalb die Grenzen zum Fruchtgenuss fließend sind.OGH 1 Ob 108/24z, 19.12.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 108/24z, 19.12.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 212/18i, 17.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 504 · Persönliche Dienstbarkeiten; insbesondere
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