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Was darf ich mit einem Fruchtgenussrecht alles machen?

günstig für Fruchtnießer betrifft Fruchtnießer, Eigentümer, Miteigentümer, Erbe
Das Fruchtgenussrecht gibt Ihnen das Recht, eine fremde Sache voll zu nutzen, und wirkt gegen jeden. Ein bloßes Recht auf die Erträge einer Sache ist damit noch nicht gleichzusetzen. Gegenstand können auch Anteile oder räumlich bestimmte Teile einer Liegenschaft sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Fruchtnießung ist ein dingliches Recht auf volle Nutzung einer fremden Sache.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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