Kann sich ein Nutzungsrecht auch nur auf eine Wohnung beziehen?
günstig für Berechtigter betrifft Wohnungseigentümer, Nutzungsberechtigte, Vermieter, Angehörige
Ein Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, kann sich auch auf eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal beziehen. Es muss nicht das ganze Haus betreffen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Gegenstand eines Fruchtgenussrechtes kann auch eine Wohnung beziehungsweise ein Geschäftslokal sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Räumliche Teilung zwischen „Wohn- und Büroteil" einer Eigentumswohnung.OGH 2 Ob 91/16w, 20.06.2017
- Auch wenn jedem (Quoten-) Miteigentümer etwa im Weg einer Benützungsvereinbarung (Gebrauchsregelung) die ausschließliche Nutzung eines bestimmten räumlichen Liegenschaftsteils zustehen und dieser dann seinerseits bestimmte Nutzungsrechte Dritter begründen kann, sind die (allein) darauf aufbauenden Nutzungsrechte Dritter nicht verdinglichbar.OGH 5 Ob 89/08m, 09.09.2008
- Diese Möglichkeiten dürfen aber nicht dahin kombiniert werden, dass ein bloß mit einer ideellen Quote Beteiligter einen Fruchtgenuss an einem räumlich bestimmten Teil der Liegenschaft bestellt. Die bücherliche Eintragung bedarf vielmehr der Zustimmung der übrigen Miteigentümer und muss ob der gesamten Liegenschaften erfolgen.OGH 5 Ob 89/08m, 09.09.2008
- Gegenstand der Fruchtnießung können auch ideelle oder räumlich bestimmte Teile einer Liegenschaft sein.OGH 5 Ob 89/08m, 09.09.2008
- Gegenstand der Fruchtnießung kann jede fremde Sache sein, sofern sie unverbrauchbar ist, also insbesondere auch eine Liegenschaft, wobei das Fruchtgenussrecht an Liegenschaften erst durch die Verbücherung entsteht.OGH 7 Ob 142/02m, 08.07.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 4 Ob 44/24k, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 91/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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