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Wirkt das Rechtsmittel meines Mitbeklagten auch für mich?

betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Nein. Wer gemeinsam mit anderen klagt oder geklagt wird, steht dem Gegner grundsätzlich selbständig gegenüber. Das gilt auch für Rechtsmittel: Was einer tut oder unterlässt, nützt und schadet den anderen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Die Selbständigkeit der Streitgenossen im Prozess gilt auch für die Rechtsmittel.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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