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Wirkt ein Urteil gegen meinen Mitschuldner auch gegen mich?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Mitschuldner, Gläubiger, Bürgen
Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Das Urteil gegen einen Gesamtschuldner wirkt nicht gegen die anderen Gesamtschuldner; durch ein solches Urteil werden dem später belangten Gesamtschuldner keinerlei Einwendungen gegen den Bestand der Forderung abgeschnitten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Klage gegen mehrere Mitschuldner

Nein. Haften mehrere gemeinsam für dieselbe Schuld, müssen sie deshalb noch nicht zusammen geklagt werden. Der Gläubiger kann gegen jeden Einzelnen vorgehen, und das Gericht kann auch nur gegen einzelne von ihnen entscheiden.

günstig für Gläubiger Verjährung bei mehreren Mitschuldnern

Die Verjährung wirkt nur zwischen dem Gläubiger und jenem Mitschuldner, gegenüber dem die Forderung verjährt ist. Die anderen Mitschuldner können sich darauf nicht berufen. Auch das Rückgriffsrecht der Mitschuldner untereinander bleibt davon unberührt.

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