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Wirkt die Berufung einiger Kläger auch für die übrigen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Miteigentümer, Miterben
Ja. Erheben nur einzelne der ursprünglichen Kläger Berufung oder Revision, schadet die Säumigkeit der anderen nicht. Das Rechtsmittel dieser Minderheit wirkt auch für die übrigen Kläger.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Säumigkeit einzelner, bei der Mehrheit der Miteigentümer mitgezählter, ursprünglicher Kläger bei Erhebung von Berufung und Revision schadet nicht. Die Erhebung dieser Rechtsmittel durch eine Minderheit ist auch für die anderen Kläger wirksam.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.

günstig für Beklagter Rechtskraft in der Kfz-Haftpflicht

Im Bereich der Kfz-Haftpflicht erstreckt sich die Wirkung der Rechtskraft auf die anderen Beteiligten. Erhebt etwa die Halterin gemeinsam mit dem Haftpflichtversicherer Berufung, wirkt diese auch zugunsten des Lenkers, wenn gegen ihn derselbe Haftungsgrund vorgebracht wurde und im gleichen Umfang angefochten wird.

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