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Reicht es, wenn ich die Gefahr selbst umgehen kann?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausbewohner
Bei der Frage der Zumutbarkeit geht es nicht darum, wie aufwendig die Maßnahme des Vermieters wäre. Es geht darum, ob andere Maßnahmen, die den Bewohnern des Hauses zumutbar sind, die Gesundheitsgefahr wirksam abwenden können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Bei dem in § 6 Abs 1a MRG idF WRN 2006 positivierten Gedanken der Zumutbarkeit von Maßnahmen zur Abwendung der erheblichen Gesundheitsgefährdung geht es nicht um den Aufwand der Maßnahme selbst, sondern darum, dass andere Maßnahmen, die den Bewohnern des Hauses zumutbar sind, die Gesundheitsgefährdung abwenden können, also um effektive Alternativmaßnahmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Genannte Normen

MRG idF WRN 2006 §3 Abs1; MRG idF WRN 2006 §3 Abs2 Z2; MRG idF WRN 2006 §6 Abs1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Erhaltungspflicht und persönliche Sicherheit

Ob Ihre persönliche Sicherheit gefährdet ist, entscheidet nicht darüber, wer nach dem Mietrechtsgesetz die Erhaltung schuldet. Haben Sie das besondere mietrechtliche Verfahren gewählt, wird nicht geprüft, ob sich aus dem allgemeinen Zivilrecht etwas anderes ergibt.

günstig für Vermieter Kein Recht auf Unterlassung von Sanierungen

Weder das Gesetz noch der einzelne Mietvertrag geben Ihnen als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bestimmte Erhaltungsmaßnahmen unterlässt. Sie können auch nicht verlangen, dass er ein Verfahren einleitet, in dem diese Maßnahmen auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden.

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