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Verliere ich den Investitionsersatz durch eine formlose Anzeige?

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Nein. Zeigen Sie Ihren Ersatzanspruch für Investitionen nicht schriftlich an oder beziffern Sie ihn nicht, geht der Anspruch dadurch allein nicht verloren; es genügt vorerst die Erklärung, dass Sie innerhalb der Fristen Geldersatz für Aufwendungen auf die Wohnung verlangen. Der Vermieter muss Sie dann unter ausdrücklicher Angabe der Mängel und mit einer Frist von mindestens vierzehn Tagen zur Verbesserung auffordern. Tut er das nicht, bleibt Ihr Anspruch aufrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Wenn der Mieter bei der Anzeige seines Ersatzanspruchs nach § 10 Abs 4 MRG die Formvorschrift der Schriftlichkeit verletzt oder den Anspruch nicht explizit beziffert, führt dies seit der WRN 2006 noch nicht zum Verlust des Anspruchs an sich. Diese Mängel sind vielmehr „verbesserungswürdig“ im Sinn der dadurch ausgelösten Verpflichtung des Vermieters nach § 10 Abs 4a MRG. Dabei genügt eine dem Vermieter zukommende Erklärung, dass Geldersatz für auf die Wohnung getätigte Aufwendungen innerhalb der gesetzlichen Fristen verlangt wird. Es ist dann Sache des Vermieters, den Mieter unter Setzung einer mindestens vierzehntägigen Frist zur Verbesserung aufzufordern, wobei die Mängel ausdrücklich anzuführen sind. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt der Ersatzanspruch des Mieters bis zur Nachholung aufrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MRG idF WRN 2006 §10 Abs4; MRG idF WRN 2006 §10 Abs4a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Verzicht auf Ersatz für Investitionen

Nein. Die Bestimmung im Mietvertrag, dass Sie für Ihre Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses keinen Ersatz bekommen, ist keine ungewöhnliche Klausel. Nach den Erfordernissen des redlichen Verkehrs sollte in einem Vertragsformular aber klar aufgezeigt werden, wo das Gesetz einem solchen Verzicht Grenzen setzt.

günstig für Vermieter Ersatz für Investitionen des Mieters

Haben Sie als Mieter nützliche Verbesserungen bezahlt, können Sie den Ersatz in der Regel erst verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Erst dann steht fest, ob die Investition dem Vermieter tatsächlich einen klaren Vorteil bringt.

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