Verliere ich den Investitionsersatz durch eine formlose Anzeige?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht, die Erklärung der Mieterin, einen Nachmieter finden zu wollen, der ihr die Kosten eines neuen Badezimmers (EUR 15.000,-) ablösen würde, beinhalte keine Anzeige eines Ersatzanspruchs, stellt keine aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.OGH 5 Ob 192/18y, 20.02.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 192/18y, 20.02.2019, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
MRG idF WRN 2006 §10 Abs4; MRG idF WRN 2006 §10 Abs4a
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Bestimmung im Mietvertrag, dass Sie für Ihre Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses keinen Ersatz bekommen, ist keine ungewöhnliche Klausel. Nach den Erfordernissen des redlichen Verkehrs sollte in einem Vertragsformular aber klar aufgezeigt werden, wo das Gesetz einem solchen Verzicht Grenzen setzt.
Haben Sie als Mieter nützliche Verbesserungen bezahlt, können Sie den Ersatz in der Regel erst verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Erst dann steht fest, ob die Investition dem Vermieter tatsächlich einen klaren Vorteil bringt.