Ist ein Verzicht auf Investitionsersatz im Mietvertrag überraschend?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 25/21y, 27.05.2021, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 864a
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 10 · Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie als Mieter auf den Ersatz Ihrer Aufwendungen verzichtet haben, ist es an sich nicht sittenwidrig, dass der Vermieter darauf besteht. Nach der Übung im redlichen Verkehr setzt ein solcher Verzicht aber voraus, dass Ihnen die Möglichkeit bleibt, die Aufwendungen zeitlich und im Umfang zu nutzen, die Auflösung des Mietvertrags also Ihnen überlassen ist. Anderes gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Auf den Ersatz von Aufwendungen können Sie grundsätzlich schon im Vorhinein verzichten. Bei notwendigem Aufwand wirkt der Verzicht aber nur so weit, als auch eine abweichende Regelung über die Instandhaltung wirksam vereinbart werden könnte.