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Anderes · Anordnung zur Offenlegung einer Quelle

Wann darf ein Gericht die Offenlegung einer Quelle anordnen?

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Der Quellenschutz ist eine Grundvoraussetzung der Pressefreiheit, weil Informanten sonst zurückschrecken und die Presse ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen könnte. Eine Anordnung, eine Quelle offenzulegen, wirkt abschreckend auf diese Freiheit. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn ein dringendes Erfordernis des öffentlichen Interesses sie rechtfertigt.

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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Der Schutz journalistischer Quellen ist eine der Grundvoraussetzungen der Pressefreiheit. Ohne einen solchen Schutz könnten Informanten davor zurückschrecken, die Presse dabei zu unterstützen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die wesentliche Funktion der Presse als public watchdog könnte untergraben und ihre Fähigkeit, genaue und verlässliche Informationen zu liefern, beeinträchtigt werden. Angesichts der Bedeutung des Schutzes journalistischer Quellen für die Pressefreiheit und die potentiell abschreckende Wirkung (chilling effect), die eine Anordnung der Offenlegung einer Quelle für die Ausübung dieser Freiheit hat, kann eine solche Maßnahme nur mit Art 10 MRK vereinbar sein, wenn sie durch ein dringendes Erfordernis des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. (Voskuil gegen die Niederlande)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MRK Art10 II2; MRK Art10 III4

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