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Wann darf ich verlangen, dass das Urteil veröffentlicht wird?

günstig für Kläger betrifft Urheber, Fotografierte, Medien, Kläger
Ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht vor allem dann, wenn diese ein geeignetes Mittel ist, um Nachteile zu beseitigen oder zu verhindern. Gemeint sind Nachteile, die eine Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Rechte für Sie gebracht hat oder noch bringen könnte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Urteilsveröffentlichung wird namentlich dann gegeben sein, wenn sich die Veröffentlichung des Urteils als geeignetes Mittel darstellt, um die Nachteile zu beseitigen oder hintanzuhalten, die eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung der im II. Hauptstück des Entwurfes geregelten Ausschließungsrechte für den Kläger mit sich gebracht hat, oder noch mit sich bringen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

UrhG §85 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Veröffentlichung des Urteils als Nebenanspruch

Die Ermächtigung, ein Urteil zu veröffentlichen, ist kein eigenständiger Anspruch. Sie besteht nur, solange auch ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

günstig für Beklagter Veröffentlichung als Nebenanspruch

Nein. Die Ermächtigung, das Urteil auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen, gibt es nur, wenn Sie mit Ihrer Klage gegen unlauteren Wettbewerb durchdringen. Ziehen Sie Ihr Unterlassungsbegehren zurück, ohne ein anderes an dessen Stelle zu setzen, entfällt auch die Veröffentlichung.

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