Muss mich eine Zeitung vor der Veröffentlichung anhören?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Journalisten, Medien, Unternehmer
In der Regel ja. Veröffentlicht ein Medium Informationen Dritter über Sie, verlangt die journalistische Sorgfalt zumindest dann Ihre Stellungnahme, wenn keine besonderen Gründe für die Verlässlichkeit des Informanten sprechen. Wie weit die Nachforschungspflicht reicht, hängt vom Einzelfall ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1997)
Bei der Veröffentlichung von Informationen Dritter in Medien erfordert die journalistische Sorgfaltspflicht die Einholung der Stellungnahme des Betroffenen zumindest dann, wenn nicht besondere Gründe für die Verlässlichkeit des Informanten sprechen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Vorgehen oder Verhalten kann aus einem Verstoß gegen die journalistischen Sorgfalt nicht abgeleitet werden.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt ist im Zusammenhang mit § 1330 ABGB und auch mit § 7 UWG ein Rechtfertigungsgrund.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Auch wenn Umsatzeinbußen der Betroffenen noch nicht feststehen, darf daraus nicht auf den Umfang der vor der Berichterstattung einzuhaltenden journalistischen Sorgfalt geschlossen werden. Für die Intensität der Prüfungspflicht kommt es nämlich besonders auch auf die Schwere der drohenden Beeinträchtigung an, für die insbesondere der Grad der Verbreitung bedeutsam sein kann.OGH 6 Ob 11/15h, 25.09.2015
- Die Frage nach dem Umfang der Nachforschungspflicht hängt so sehr von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab, dass dieser Frage keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zukommt.OGH 6 Ob 281/08d, 15.01.2009
- Hier: Durch Unterlassung der Einholung einer - ausreichenden - Stellungnahme zu den gegenständlichen Vorwürfen wurde die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten.OGH 6 Ob 91/07m, 25.05.2007
- Hier: Mitteilung einer Arbeiterkammer.OGH 6 Ob 357/04z, 17.02.2005
- Die Frage nach dem Umfang der Nachforschungspflicht eines Journalisten hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 357/04z, 17.02.2005
- Der Umstand, dass die Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen unterblieben ist, bildet allein noch keine Sorgfaltsverletzung.OGH 6 Ob 78/00i, 05.10.2000
- Ist der Informant durchaus als verlässliche Quelle anzusehen und der Betroffene trotz entsprechender Versuche nicht umgehend zu erreichen, obgleich die Zeit zur Veröffentlichung des Artikels auf Grund der aktuellen Ereignisse knapp ist, liegt keine Sorgfaltsverletzung vor, wenn der Redakteur keine zusätzlicher Recherchen durchführt.OGH 6 Ob 78/99k, 20.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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