Zählt mein eigener Rekurs, wenn auch mein Vertreter einen einbringt?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Verfahrenssachwalter, Angehörige
Bringen die betroffene Person selbst und ihr Vertreter jeweils getrennt einen Rekurs ein, muss das Gericht beide inhaltlich behandeln. Die Regel, dass jede Partei nur ein Rechtsmittel einbringen darf, gilt hier nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Erheben der Betroffene persönlich und der Verfahrenssachwalter im Namen des Betroffenen jeweils gesondert Rekurs, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt hier nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Rechtslage nach dem 2. ErwSchGOGH 9 Ob 106/24i, 20.11.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 203/24z, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 §127
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