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Bekomme ich einen Vertreter, nur weil ich viel prozessiere?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene Person, Angehörige, Antragsteller
Wer ständig Verfahren führt, bekommt allein deswegen noch keinen gerichtlichen Vertreter. Ein solcher Vertreter ist nur dann zu bestellen, wenn sich die Person durch dieses Verhalten selbst Schaden zufügt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Nach dem Grundgedanken des SachwG ist für einen sogenannten Querulanten nur dann ein Sachwalter zu bestellen, wenn dieser sich durch sein Querulieren selbst Schaden zufügt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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