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Kann mein Erwachsenenvertreter im eigenen Namen Rechtsmittel erheben?

betrifft Betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige
Der Vertreter einer betroffenen Person hat selbst keine Parteistellung. Er kann ein Rechtsmittel nur im Namen und im Interesse der betroffenen Person erheben, nicht aber für sich selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Die Parteistellung des Vertreters selbst ist zu verneinen. § 127 AußStrG ist nämlich - soweit hier von Interesse - als klarstellende Anordnung zu interpretieren, die besagt, dass der Vertreter (nur) im Namen und im Interesse der betroffenen Person rekurslegitimiert ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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