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Darf mir der Mietvertrag jedes Haustier verbieten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Konsument
Ein vorgedrucktes Verbot, das jede Tierhaltung untersagt, benachteiligt Sie grob und ist unwirksam, wenn daraus nicht klar hervorgeht, dass wohnungsübliche Kleintiere in Behältnissen erlaubt bleiben. Bei anderen Tieren hat der Vermieter dagegen ein schützenswertes Interesse an einer Einschränkung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Eine formularmäßige Verbotsklausel, die ein Verbot der Haltung jeglicher Tiere vorsieht und nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere bezieht, ist grundsätzlich als gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren. Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung aber nicht abgesprochen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für den Untermieter

Ja. Macht Ihr Untermieter von der Wohnung einen erheblich nachteiligen Gebrauch, wird Ihnen das zugerechnet, und der Vermieter kann deshalb kündigen oder den Vertrag vorzeitig auflösen. Dasselbe gilt für andere Personen, für die Sie einzustehen haben.

günstig für Vermieter Unbestimmter Mietbeginn im Vertrag

Ja. Ein vorformulierter Mietvertrag darf statt eines festen Beginns nur einen spätesten Termin nennen, zu dem der Vertrag wirksam wird, wenn sich der Vermieter verpflichtet, Ihnen den Übergabetermin eine gewisse Zeit vorher bekannt zu geben. Eine solche Klausel ist weder gröblich benachteiligend noch sonst unzulässig; sechs Wochen wurden als ausreichend angesehen.

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