Sind Klauseln im Mietvertragsformular immer gültig?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Wegnahmerecht des Mieters (Klausel 33)OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Erhaltungspflichten sind keine Hauptleistungspflicht aus dem Mietvertrag und unterliegen daher einer Überprüfung nach § 879 Abs 3 ABGB (insb Klausel 1).OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB durch die Klausel "Die Entfernung der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet.", weil das damit auch umfasste Verbot, unbrauchbar gewordene Gegenstände – wenn auch nur vorübergehend – zu entfernen. sachlich nicht gerechtfertigt ist.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- Da auch die vorliegende Klausel – bei der gebotenen konsumentenfeindlichsten Auslegung – ebenso jegliche, auch die geringfügigste, bauliche Veränderung<br/> verbietet, wird der Mieter gröblich im Sinn von § 879 Abs 3 ABGB benachteiligt.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 8 Ob 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein vorformulierter Mietvertrag darf statt eines festen Beginns nur einen spätesten Termin nennen, zu dem der Vertrag wirksam wird, wenn sich der Vermieter verpflichtet, Ihnen den Übergabetermin eine gewisse Zeit vorher bekannt zu geben. Eine solche Klausel ist weder gröblich benachteiligend noch sonst unzulässig; sechs Wochen wurden als ausreichend angesehen.
Die Unterschrift. Die Frist, innerhalb der Sie die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung geltend machen können, beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarung. Weder der Beginn des Mietverhältnisses noch die erste Zahlung sind dafür maßgeblich.