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Wann bekommt mein Kind im Verfahren einen Kinderbeistand?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte, Großeltern
Ob die Auseinandersetzung zwischen den Eltern jene Intensität erreicht, die einen Kinderbeistand nötig macht, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Das Gericht hat dabei einen Ermessensspielraum, und der Oberste Gerichtshof greift diese Beurteilung in der Regel nicht auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Ob in einem Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren eine Auseinandersetzung von der in § 104a AußStrG geforderten Intensität stattfindet, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Es obliegt dem gebundenen Ermessen des Gerichts, ob es diese Voraussetzung für erfüllt erachtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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