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Wonach entscheidet das Gericht, welcher Elternteil die Obsorge bekommt?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Pflegeeltern, Jugendhilfeträger
Maßgeblich ist das Wohl des Kindes. Das Gericht stellt die Persönlichkeiten, Eigenschaften und Lebensumstände beider Elternteile einander gegenüber und entscheidet nach den Umständen des einzelnen Falls. Wurde dabei ausreichend auf das Kindeswohl Bedacht genommen, prüft der Oberste Gerichtshof die Entscheidung nicht noch einmal.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (115 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 115.

Im Gesetz

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