Wonach entscheidet das Gericht, welcher Elternteil die Obsorge bekommt?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Pflegeeltern, Jugendhilfeträger
Maßgeblich ist das Wohl des Kindes. Das Gericht stellt die Persönlichkeiten, Eigenschaften und Lebensumstände beider Elternteile einander gegenüber und entscheidet nach den Umständen des einzelnen Falls. Wurde dabei ausreichend auf das Kindeswohl Bedacht genommen, prüft der Oberste Gerichtshof die Entscheidung nicht noch einmal.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (115 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach den Feststellungen leidet die Mutter nach wie vor unter einer wahnhaften Störung mit psychopathologischen Auffälligkeiten und kann die emotionalen und körperlichen Bedürfnisse ihres Sohnes nicht ausreichend erkennen und darauf eingehen. Zudem (mehrfach geäußerter) Wunsch des Sohnes, keine Änderung der Obsorge oder des Kontaktrechts haben und die Mutter (weiterhin) nur mit Besuchsbegleitung sehen zu wollen.OGH 1 Ob 51/23s, 25.04.2023
- hier: Kein Verstoß gegen das Kindeswohl, wenn jeder Elternteil einen der beiden Reisepässe des Kindes verwahrt (Doppelstaatsbürgerschaft).OGH 4 Ob 6/23w, 28.02.2023
- Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Obsorgeübertragung (gemäß § 181 ABGB) erfüllt sind und eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG auf, wenn dabei ausreichend auf das Kindeswohl Bedacht genommen wurde.OGH 1 Ob 99/17s, 28.06.2017
- Hier: Kontaktrecht.OGH 4 Ob 245/16g, 20.12.2016
- Auch bei der Frage der hauptsächlichen Betreuung im Haushalt bei gemeinsamer Obsorge.OGH 4 Ob 226/16p, 22.11.2016
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verletzung des Kindeswohls bei Entscheidung über die vorläufige Obsorge.OGH 5 Ob 144/14h, 04.09.2014
- Ob das Wohl des Kindes ein Vorgehen nach § 180 Abs 1 Z 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013 erfordert, ist eine Frage des Einzelfalls, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG begründet.OGH 6 Ob 74/13w, 04.07.2013
- § 62 Abs 1 AußStrG 2005OGH 7 Ob 60/12t, 25.04.2012
- Die Entscheidung, ob ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen ist, obliegt den Tatsacheninstanzen.OGH 5 Ob 188/11z, 09.11.2011
- Hier: Abwägung bei der Kollision mehrerer obsorgerechtlicher Leitgedanken.OGH 5 Ob 168/10g, 23.09.2010
- Hier: Erteilung von Auflagen (Einräumung von Kontrollrechten des Jugendwohlfahrtsträgers) an die allein obsorgeberechtigte Kindesmutter aufgrund Vernachlässigung ihrer Erziehungsaufgaben ist Einzelfallentscheidung.OGH 8 Ob 116/09f, 22.10.2009
- Entscheidungen über die Kindesobsorge stellen, sofern dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde, solche des Einzelfalls dar, denen keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 62 AußStrG zukommt.OGH 8 Ob 116/09f, 22.10.2009
- Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeiten, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn die Entscheidung das Kindeswohl als oberstes Prinzip des Pflegschaftsverfahrens wahrt.OGH 3 Ob 122/09a, 23.06.2009
- Die Entscheidung, welcher potentielle Obsorgeträger in den Fällen des § 145 Abs 1 ABGB bei Tod des allein obsorgeberechtigten Elternteils zu betrauen ist, ist stets eine solche des Einzelfalles, der keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zukommt. Sie ist immer nur aufgrund einer singulären familiären Situation unter Bedachtnahme auf die jeweils einzelfallbezogene (Gesamt-)Situation zu treffen.OGH 6 Ob 196/07b, 13.09.2007
- Nunmehr § 62 Abs 1 AußStrG 2005.OGH 7 Ob 47/06x, 21.06.2006
- Hier: Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger.OGH 7 Ob 184/04s, 08.09.2004
- Und keine Verletzung der leitenden Grundsätze der Rechtsprechung vorliegt.OGH 7 Ob 184/04s, 08.09.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 115.
- OGH 2 Ob 69/26z, 23.06.2026
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 37/26f, 25.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5Ob114/25p (5Ob115/25k,5Ob116/25g), 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 58/25i, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 137/25f, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 93/25t, 11.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 98/25k, 05.08.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorgeentscheidung
Familienrecht · Obsorge als Einzelfallentscheidung
Familienrecht · Abwägung bei der Obsorgeentscheidung
Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorge
Familienrecht · Alleinobsorge oder Obsorge beider Eltern