Kann ich die Obsorgeentscheidung bis zum Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Wem die Obsorge für ein Kind übertragen wird, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, indem es Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände der Eltern gegenüberstellt. Das ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls, der in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (146 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände (RZ 1973,198; ÖA 1985,77 ua) die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG idF WGN 1989 zuerkannt werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Regelfall ist die Bestellung desjenigen Jugendwohlfahrtsträgers (Kinder- und Jugendhilfeträgers) zweckmäßig, in dessen Sprengel der Minderjährige seinen ständigen Aufenthalt hat.OGH 4 Ob 175/22x, 20.12.2022
- Hier: Vertretbare Abweisung des Antrags auf (neuerlichen) Wechsel der Obsorge auf einen anderen Kinder- und Jugendhilfeträger. Dass sich die Halbschwester, obwohl ebenfalls im gleichen Bundesland aufhältig, in der Obsorge eines anderen Kinder- und Jugendhilfeträgers befindet, mag allenfalls in deren Obsorgeverfahren aufgegriffen werden, ändert aber nichts an der Zweckmäßigkeit der hier bestehenden Obsorgeregelung.OGH 4 Ob 175/22x, 20.12.2022
- Hier: Übertragung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes bei gemeinsamer Obsorge.OGH 4 Ob 68/20h, 05.06.2020
- Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Obsorgeübertragung (gemäß § 181 ABGB) erfüllt sind und eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG auf, wenn dabei ausreichend auf das Kindeswohl Bedacht genommen wurde.OGH 1 Ob 99/17s, 28.06.2017
- Die Frage, welchem Elternteil bei der Entscheidung nach § 180 Abs 2 ABGB die hauptsächliche Betreuung zukommen soll, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass regelmäßig keine Frage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG zu beantworten ist.OGH 6 Ob 200/16d, 22.12.2016
Alle 22 Ergänzungen anzeigen
- Kontaktrecht.OGH 4 Ob 245/16g, 20.12.2016
- Hier: Vorläufige Obsorgeentscheidung nach § 107 Abs 2 AußStrG idF KindNamRÄG 2013.OGH 1 Ob 163/14y, 18.09.2014
- Hier: Vorläufige ObsorgeOGH 5 Ob 144/14h, 04.09.2014
- Die Entscheidung, ob ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen ist, obliegt den Tatsacheninstanzen.OGH 5 Ob 188/11z, 09.11.2011
- Hier: Erteilung von Auflagen (Einräumung von Kontrollrechten des Jugendwohlfahrtsträgers) an die allein obsorgeberechtigte Kindesmutter aufgrund Vernachlässigung ihrer Erziehungsaufgaben ist Einzelfallentscheidung.OGH 8 Ob 116/09f, 22.10.2009
- Hier: Einstweilige Entscheidung über die Obsorge und den persönlichen Verkehr gemäß § 107 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 6 Ob 160/06g, 31.08.2006
- Hier: Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger.OGH 7 Ob 184/04s, 08.09.2004
- Hier: Zuständigkeitsübergang auf den nach § 215a ABGB zuständigen Jugendwohlfahrtsträger.OGH 1 Ob 119/03m, 27.05.2003
- Dies gilt auch für die Frage, ob die Übertragung der Obsorge im konkreten Fall Zweckmäßigkeitskriterien entspricht.OGH 1 Ob 119/03m, 27.05.2003
- Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist nur dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde.OGH 5 Ob 56/02z, 12.03.2002
- Abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch das Rekursgericht.OGH 9 Ob 12/02h, 20.02.2002
- Dies gilt auch für die Entscheidung über einen Antrag nach § 181 Abs 3 ABGB, die verweigerte Zustimmung des Vaters des minderjährigen Wahlkindes zur Adoption zu ersetzen.OGH 7 Ob 129/01y, 13.06.2001
- Hier: Aufhebung der Adoption.OGH 7 Ob 325/99s, 29.03.2000
- Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses, wenn die Änderung des Obsorgeverhältnisses nicht die äußerste Notmaßnahme darstellt.OGH 5 Ob 513/95, 16.05.1995
- Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses, wenn das Wohl der Kinder nicht ausreichend bedacht wurde.OGH 3 Ob 518/94, 23.03.1994
- Dies gilt nicht, wenn bei dieser Abwägung im Ergebnis das Kindeswohl verletzt wird.OGH 8 Ob 501/94, 20.01.1994
- Wenn - wie hier - die Entscheidung das Kindeswohl als oberstes Prinzip des Pflegschaftsverfahrens wahrt.OGH 8 Ob 1511/93, 28.01.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 146.
- OGH 2 Ob 69/26z, 23.06.2026
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5Ob114/25p (5Ob115/25k,5Ob116/25g), 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 152/25x, 16.12.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 58/25i, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 93/25t, 11.09.2025, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §181; AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d1; AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1
Verwandte Fragen
Familienrecht · Obsorgeentscheidung und Kindeswohl
Familienrecht · Besuchsrecht als Entscheidung im Einzelfall
Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorge
Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorgeentscheidung
Familienrecht · Bestellung eines Kinderbeistands