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Kann ich die Obsorgeentscheidung bis zum Höchstgericht bekämpfen?

betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Wem die Obsorge für ein Kind übertragen wird, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, indem es Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände der Eltern gegenüberstellt. Das ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls, der in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (146 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände (RZ 1973,198; ÖA 1985,77 ua) die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG idF WGN 1989 zuerkannt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 146.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §181; AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d1; AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1

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