Kann ich die Besuchsregelung bis zum Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Eltern, Kinder
Wie das Besuchsrecht eines Elternteils gestaltet wird, hängt von seiner Persönlichkeit, seinen Eigenschaften und seinen Lebensumständen ab und damit vom einzelnen Fall. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nur, wenn die Gerichte von den leitenden Grundsätzen der Rechtsprechung abgewichen sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (125 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhängig; es kann ihr deshalb keine Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausweitung des Kontaktrechts trotz angestrengter Verfahren des Vaters gegen die Mutter (und deren Eltern), zumal keine negative Auswirkung auf das Wohl des Kindes oder sein Verhältnis zur Mutter festgestellt waren.OGH 2 Ob 164/23s, 19.09.2023
- Hier: neue Kontaktregelung zum Wohl des Kindes geboten (davor unnötig häufige und das Kind belastende Betreuungswechsel).OGH 8 Ob 176/22y, 29.03.2023
- Kein subjektiver Anspruch auf Absehen von einer Phase der vorläufigen Regelung der elterlichen Verantwortung.OGH 8 Ob 176/22y, 29.03.2023
- Hier: Ausübung des Kontaktrechts zwischen einem Kind und einem inhaftierten Elternteil.OGH 8 Ob 39/21z, 29.04.2021
- Hier: Anordnung einer Besuchsbegleitung.OGH 3 Ob 6/21k, 25.02.2021
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Keine unbegleiteten Kontakte.OGH 1 Ob 101/17k, 28.06.2017
- Dasselbe hat für die Abweisung eines Antrags auf Erlassung von vorläufigen Maßnahmen zu gelten.OGH 9 Ob 61/16k, 24.03.2017
- Die Stellungnahme eines Psychologen der Familiengerichtshilfe ist zwar nicht mit einem Sachverständigengutachten iSd §§ 351 ff ZPO gleichzusetzen. Dies schließt jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung der geringen Tragweite der Entscheidung (bloß zu Modalitäten des Kontaktrechts) nicht aus, dass eine derartige Stellungnahme im Zusammenhalt mit anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellt.OGH 6 Ob 86/15p, 27.05.2015
- Ein genereller Grundsatz dahin, dass das Pflegschaftsgericht im Verfahren über die Festsetzung des Kontaktrechts stets einen Sachverständigen beizuziehen hätte, besteht nicht.OGH 6 Ob 86/15p, 27.05.2015
- Wenn jedoch ein persönlicher Kontakt der Kinder zum Vater derzeit dem Kindeswohl widerspricht, ist es auch nicht angezeigt, die Familiengerichtshilfe zum Zweck einer Besuchsmittlung einzuschalten.OGH 3 Ob 226/14b, 18.02.2015
- Auch die Erlassung einer vorläufigen Maßnahme hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, der keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, es sei denn, dass bei dieser Entscheidung das Wohl der Minderjährigen nicht ausreichend bedacht wurde.OGH 7 Ob 68/14x, 07.05.2014
- Die Entscheidung, ob und inwieweit einem Elternteil ein Kontaktrecht eingeräumt wird, ist eine solche des Einzelfalls im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG, der keine grundsätzliche Bedeutung zuerkannt werden kann, wenn durch die Entscheidung nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt wurden.OGH 7 Ob 68/14x, 07.05.2014
- Das gilt selbst dann, wenn der Antrag keine konkreten Angaben über die Dauer der begehrten Besuchszeit enthält. Als unzulässig ist lediglich eine Besuchsrechtsregelung über das beantragte Maß hinausgehend anzusehen.OGH 5 Ob 153/12d, 02.10.2012
- Hier: Abänderung des Wochenend- und Ferienbesuchsrechts.OGH 9 Ob 8/11h, 30.03.2011
- Das Verfahren ist mangelhaft, wenn die Mutter ein Alkoholproblem des Vaters behauptet und vorbringt, dass er das Kind „in Lokale, in denen ein Kind dieses Alters nichts zu suchen hat", mitnehme, und das Erstgericht es unterlassen hat auf diese schwerwiegenden Vorwürfe näher einzugehen.OGH 7 Ob 202/06s, 13.09.2006
- Hier: Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses gegen eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung, weil die Vorinstanzen selbst keine konkreten Feststellungen trafen, die eine Beurteilung der von der Mutter behaupteten Gefährdung des Kindeswohles durch die Ausübung des väterlichen Besuchsrechtes ermöglichen.OGH 8 Ob 73/06b, 03.08.2006
- Die nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Entscheidung, ob beziehungsweise inwieweit die Informationsrechte und Äußerungsrechte des mit der Obsorge nicht betrauten Elternteils unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände eingeschränkt oder entzogen werden sollen, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig.OGH 10 Ob 12/06x, 22.05.2006
- Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt, eingeschränkt oder sogar entzogen werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es kann ihr daher keine Bedeutung im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG 2005 zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt wurden.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Hier: Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger.OGH 7 Ob 184/04s, 08.09.2004
- Dies gilt auch für die Frage der Entziehung beziehungsweise Aussetzung des Besuchsrechts.OGH 1 Ob 4/01x, 30.01.2001
- Hier: Ferienbesuchsrecht.OGH 6 Ob 196/00t, 30.08.2000
- Ebenso Entziehung beziehungsweise Einschränkung des Besuchsrechts.OGH 1 Ob 129/00b, 25.05.2000
- Hier: Einschränkung des Besuchsrechts.OGH 9 Ob 116/99w, 02.06.1999
- Hier: Besuchsrecht der Großeltern.OGH 9 Ob 7/99s, 10.02.1999
- Der Entzug des Besuchsrechts hinsichtlich des einen Kindes führt daher nicht notwendigerweise zum Entzug des Besuchsrechts auch hinsichtlich des anderen Kindes.OGH 8 Ob 307/97y, 30.10.1997
- Oder das Wohl des Kindes verletzt wurde.OGH 9 Ob 2024/96d, 24.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 125.
- OGH 1 Ob 56/26f, 28.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5Ob114/25p (5Ob115/25k,5Ob116/25g), 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 154/25t, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 125/25a, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/25k, 05.08.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 9 Ob 50/25f, 27.05.2025, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
- ABGB § 180 · Änderung der Obsorge
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
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