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Kann ein alter Kollektivvertrag Ausbildungskosten von mir verlangen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Für die Übergangsregelung kommt es nicht darauf an, ob eine alte kollektivvertragliche Bestimmung den Ausbildungskostenrückersatz unmittelbar anordnet oder nur den zulässigen Inhalt einer erst zu schließenden Vereinbarung festlegt. Seit der Gesetzesänderung 2015 kann eine Rückersatzpflicht aber überhaupt nicht mehr auf eine solche alte kollektivvertragliche Regelung gestützt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Bei der Anwendung von § 19 Abs 1 Z 18 Satz 2 AVRAG ist eine - im Gesetzeswortlaut nicht verankerte - Differenzierung danach, ob eine Alt-Kollektivnorm den Ausbildungskostenrückersatz unmittelbar normativ regelt oder bloß den zulässigen Inhalt einer erst individuell abzuschließenden Vereinbarung festlegt, auch nach dem Gesetzeszweck nicht geboten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AVRAG §2d; AVRAG §19 Abs1 Z18

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückersatz von Ausbildungskosten

Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt bei Ausbildung

Eine Vereinbarung, mit der Sie sich zur Rückzahlung des während der Ausbildung gezahlten Bruttoentgelts verpflichten, ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Dienstfreistellung bedeutet dabei, dass Sie bei fortgezahltem Entgelt gänzlich von Ihren üblichen betrieblichen Aufgaben befreit sind und sich stattdessen der Ausbildung widmen. Ob Sie vertraglich zur Ausbildung verpflichtet waren, ist nicht entscheidend.

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