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Muss die Rückzahlung von Ausbildungskosten schriftlich vereinbart sein?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Sollen Sie Ausbildungskosten zurückersetzen, muss darüber noch vor der jeweiligen Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Aus dieser Vereinbarung muss auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Kosten hervorgehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Soll der Arbeitnehmer iSd § 2d Abs 2 erster Satz AVRAG zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, so muss noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 15.

Genannte Normen

AVRAG §2d Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückersatz von Ausbildungskosten

Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt bei Ausbildung

Eine Vereinbarung, mit der Sie sich zur Rückzahlung des während der Ausbildung gezahlten Bruttoentgelts verpflichten, ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Dienstfreistellung bedeutet dabei, dass Sie bei fortgezahltem Entgelt gänzlich von Ihren üblichen betrieblichen Aufgaben befreit sind und sich stattdessen der Ausbildung widmen. Ob Sie vertraglich zur Ausbildung verpflichtet waren, ist nicht entscheidend.

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