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Ist ein Kopftuchverbot eine direkte Benachteiligung wegen der Religion?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Werden Sie benachteiligt, weil Sie ein religiöses Kleidungsstück tragen, ist das eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion. Religiöse Kleidungsstücke sind kein neutrales Unterscheidungsmerkmal.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Benachteiligung wegen des Tragens religiöser Kleidungsstücke ist nicht als mittelbare, sondern als unmittelbare Diskriminierung (§ 19 Abs 1 GlBG) aufgrund der Religion anzusehen, weil religiöse Kleidungsstücke gerade keine neutralen Unterscheidungskriterien (§ 19 Abs 2 GlBG) darstellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GlBG §19

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung wegen Gesichtsschleier

In dem entschiedenen Fall ja. Eine Notariatsangestellte wollte sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten und beharrte darauf, einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war keine verbotene unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion, weil eine gesetzliche Ausnahme eingriff.

günstig für Arbeitgeber Weltanschauung als Diskriminierungsgrund

Eine Weltanschauung ist eine umfassende Leitauffassung vom Leben und von der Welt als Ganzem, die Ihnen hilft, Ihren persönlichen und gemeinschaftlichen Standort zu deuten. Sie ist mit dem Begriff der Religion eng verwandt, aber kein wissenschaftliches System. Nur solche persönlichen Überzeugungen fallen darunter.

Verwandte Fragen

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