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Darf die Höhe meiner Pension vom Wohnort abhängen?

günstig für Pensionist betrifft Pensionisten, Versicherte, Behörde
Die Gründe, aus denen eine Benachteiligung verboten ist, sind in der Menschenrechtskonvention nicht abschließend aufgezählt. Der Begriff des sonstigen Status wird weit verstanden und kann auch Unterschiede nach dem Wohnort erfassen. Wird bei staatlichen Pensionen nach dem Wohnort unterschieden, fällt das daher unter das Benachteiligungsverbot.

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So hat das Gericht es formuliert

Der GH erinnert daran, dass die Liste der Diskriminierungsgründe in Art. 14 EMRK nicht taxativ ist. Der Formulierung „sonstiger Status“ wurde ein weiter Anwendungsbereich zugesprochen, der unter Umständen auch Unterscheidungen aufgrund des Wohnorts einschließt. Die Heranziehung des Wohnorts als Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung von Bürgern bei der Gewährung staatlicher Pensionen ist daher ein in den Anwendungsbereich des Art. 14 EMRK fallender Grund.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MRK Art14

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