Kann ich die Zeitung wegen einer Pflichtveröffentlichung klagen?
betrifft Unternehmer, Kapitalgesellschaften, Geschäftsführer
Nein, nicht mit einer gewöhnlichen Klage. Die vom Geschäftsführer veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Amtsblatt ist hoheitliches Handeln; die Medieninhaberin wird dabei als Organ des Bundes tätig. Für Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ist der Rechtsweg gegen sie unzulässig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 277 Abs 2 UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“, die dabei als Organ des Bundes tätig wird. Der Rechtsweg für gegen sie gerichtete Klagen, die (deliktische) Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit betreffen, ist nach § 9 Abs 5 AHG unzulässig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 10/20g, 30.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/20b, 30.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 277 · Offenlegung
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