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Muss ich eine teure Verbesserung im Haus mitfinanzieren?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Verwalter, Miteigentümer
Reicht die Rücklage nicht aus, ist zu prüfen, ob die Maßnahme trotz der Finanzierungsfragen noch allen zum Vorteil gereicht. Ihr Einwand, dass der Belastung durch einen nötigen Kredit kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenübersteht, ist dabei zu berücksichtigen. Nicht jede Mehrbelastung schließt einen Vorteil aller aber schon aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die „Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung“ bei der Rücklage hinsichtlich reiner Verbesserungsarbeiten zielt darauf ab, ob trotz der Finanzierungsfragen (noch) ein Vorteil aller bejaht werden kann. Der Einwand eines Antragstellers, seiner wirtschaftlichen Belastung durch die notwendige Kreditfinanzierung bei bestehenden hohen Verbindlichkeiten stehe kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber, ist unter diesem Aspekt zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Verwendung der Rücklage im Haus

Die Rücklage ist keinem bestimmten Zweck mehr fest gewidmet. Sie darf für alle Aufwendungen der Liegenschaft verwendet werden, die über die alltägliche Gebarung des Verwalters hinausgehen. Dazu zählt auch, größere Finanzierungslücken zu überbrücken, die durch zahlungsunfähige Miteigentümer entstehen.

günstig für Verwalter Angebote bei Erhaltungsarbeiten im Haus

Der Verwalter ist nicht verpflichtet, bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Angebote zur Abstimmung zu stellen. Er darf die Abstimmung also auf einzelne Angebote beschränken.

Verwandte Fragen

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