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Kommt es auf die Größe der Wohnungen im Haus an?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Für die Frage, ob das Haus unter die Ausnahme fällt, zählt allein die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte. Auf deren Größe kommt es nicht an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 5 MRG ist ihrem eindeutigen Wortlaut nach dahin auszulegen, dass es lediglich auf die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte, nicht aber auf deren Größe, ankommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

MRG idF BGBl 2001/161 §1 Abs2 Z5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Ausnahme für Häuser mit zwei Wohnungen

Für die Ausnahme vom Mietrechtsgesetz kommt es nicht darauf an, dass das Wohnhaus weniger als drei selbständige Wohnungen hat. Entscheidend ist, dass es neben den zwei selbständigen Wohnungen keine weiteren Räume gibt, die vermietet werden könnten.

günstig für Mieter Mietrechtsgesetz bei Häusern mit zwei Wohnungen

Für die eingeschränkte Geltung des Mietrechtsgesetzes kommt es darauf an, ob das Gebäude beim Inkrafttreten dieses Gesetzes nur Wohnräume und höchstens zwei selbständige Wohnungen hatte und ob Ihr Mietverhältnis damals schon bestand. Spätere Umbauten zählen nur insoweit, als eine Verringerung der Zahl der Wohnungen Sie als Mieter nicht schlechter stellen darf.

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