Reicht eine Endsumme als Abrechnung meiner Gewinnbeteiligung?
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Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechnungslegung muss detailliert sein und kann sich nicht nur in der bloßen Angabe von Endziffern oder in der Überlassung von Belegen erschöpfen.OGH 10 Ob 41/25i, 10.07.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 41/25i, 10.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Höhe der Abfertigung zählt eine Gewinnbeteiligung nur dann mit, wenn sie Ihnen für das letzte Jahr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird in diesem Zeitraum bloß eine Gewinnbeteiligung aus einem früheren Jahr ausbezahlt, erhöht das die Abfertigung nicht.
Nein. Eine Prämie, die Sie nur ein einziges Mal bekommen haben, wird bei der Abfertigung nicht mitgerechnet. Einbezogen werden nur regelmäßig wiederkehrende Bezüge.