Rechtssatz RS0028095
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Wird dem Angestellten eine Gewinnbeteiligung entsprechend dem Ergebnis des Geschäftsjahres zugesagt, steht ihm bei Ausscheiden vor Ende des Geschäftsjahres der aliquote Teil des Gewinnes des gesamten Geschäftsjahres zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anspruch auf Bilanzremuneration eines Versicherungsangestellten im Innendienst.OGH 9 ObA 2264/96y, 26.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObS 2/26s, 19.08.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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