Zum Inhalt springen

Zählt eine einmalige Prämie für die Abfertigung mit?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein. Eine Prämie, die Sie nur ein einziges Mal bekommen haben, wird bei der Abfertigung nicht mitgerechnet. Einbezogen werden nur regelmäßig wiederkehrende Bezüge.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.08.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Eine nur ein einziges Mal gewährte Prämie ist keinesfalls in den für die Abfertigung maßgeblichen Betrag einzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Was zum Monatsentgelt zählt

Ja. Zum Monatsentgelt gehört nicht nur das eigentliche Gehalt, sondern gehören auch alle übrigen regelmäßigen Leistungen – etwa regelmäßig geleistete Überstunden, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und Gewinnbeteiligungen. Auch Sachbezüge wie die private Nutzung des Firmenautos oder eine Dienstwohnung zählen dazu.

günstig für Arbeitnehmer Abfertigung als Entgelt

Nein. Die Abfertigung ist Entgelt für Ihre langjährige Arbeit. Dass Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben oder Ihre Versorgung anderweitig gesichert ist, ändert daran nichts. Sie ist keine freiwillige Treueprämie, die außerhalb des Dienstvertrags stünde.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Gewinnbeteiligung und Abfertigung
Arbeitsrecht · Abgeltung von Zeitguthaben und Abfertigung
Arbeitsrecht · Außerordentliche Zahlungen und Normallohn