Darf ich meine Stimmen in der Gesellschaft aufteilen?
betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Das Stimmrecht aus einem Geschäftsanteil kann grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden, auch wenn der Anteil mehrere Stimmen vermittelt. Geben Sie Ihre Stimmen uneinheitlich ab, wird das als Enthaltung gewertet.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Das Stimmrecht für einen Geschäftsanteil kann grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden. Ein ungeteilter Geschäftsanteil gewährt ein ungeteiltes und unteilbares Stimmrecht. Dies gilt auch für einen Geschäftsanteil, der iSd § 39 Abs 2 GmbHG mehrere Stimmen vermittelt. Eine uneinheitliche Stimmabgabe ist als Stimmenthaltung zu werten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 109/23g, 26.04.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §39 Abs2
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