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Muss ich bei Abstimmungen auf meine Mitgesellschafter Rücksicht nehmen?

günstig für Minderheitsgesellschafter betrifft Gesellschafter, Minderheitsgesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Ja. Die Treuepflicht verlangt, dass Sie auch bei der Ausübung Ihres Stimmrechts in der Generalversammlung die berechtigten Interessen der Mitgesellschafter angemessen berücksichtigen. Sie müssen deren Interessen aber nicht über Ihre eigenen stellen. Ob ein Verhalten treuwidrig ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (19 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 19.

Im Gesetz

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