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Werden Firmenanteile meines Partners bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer
Anteile an einem Unternehmen jeder Art gelten grundsätzlich als Unternehmensanteil und bleiben dann außerhalb der Aufteilung. Das gilt aber nur, wenn die Beteiligung so groß ist, dass mit ihr ein maßgeblicher Einfluss verbunden ist. Ist sie kleiner, handelt es sich um eine bloße Wertanlage samt Ertrag und damit um Ersparnisse, die aufzuteilen sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Von § 82 Abs 1 Z 4 EheG sind Anteile an einem Unternehmen generell erfasst, seien dies Aktien, Anteile an einer GmbH, einer Genossenschaft einer Personenhandelsgesellschaft oder an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Einlage des stillen Gesellschafters. Die Beteiligung an einer sogenannten Verlustgesellschaft bildet einen Unternehmensanteil. Ist sie so groß, dass damit maßgebender Einfluss ioS verbunden ist, so fallen die Beteiligung und ihr späterer (abgabenrechtlicher) Ertrag - es sei denn, zu privaten Zwecken verwendet - nicht in die Aufteilungsmasse; andernfalls handelt es sich um eine bloße Wertanlage plus Erträgnis, somit um Ersparnisse.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3; EheG §82 Abs1 Z4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Minderheitsbeteiligung und Unternehmereigenschaft

Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.

günstig für Konsument Rücktritt vom Partnervermittlungsvertrag

Ein Vertrag über Partnervermittlung mit Werbung, Inseraten und Bearbeitung der Zuschriften ist überwiegend ein Werkvertrag. Treten Sie als Auftraggeber zurück, muss sich das Unternehmen anrechnen lassen, was es sich dadurch erspart. Daran ändert auch der Glücksfaktor eines solchen Vertrags nichts.

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