Werden Firmenanteile meines Partners bei der Scheidung aufgeteilt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch im Sinne des § 91 Abs 3 EheG ist ein „Unternehmen, an dem einen oder beiden Ehegatten ein Anteil zusteht“ ein solches, an dessen Träger ein (oder beide) Ehegatten mittelbar „beteiligt“ ist, wenn diese Beteiligung mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensführung verbunden ist.OGH 1 Ob 12/22d, 23.03.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 12/22d, 23.03.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 14/21x, 02.03.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3; EheG §82 Abs1 Z4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.
Ein Vertrag über Partnervermittlung mit Werbung, Inseraten und Bearbeitung der Zuschriften ist überwiegend ein Werkvertrag. Treten Sie als Auftraggeber zurück, muss sich das Unternehmen anrechnen lassen, was es sich dadurch erspart. Daran ändert auch der Glücksfaktor eines solchen Vertrags nichts.