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Anderes · Zivilrecht in Landesgesetzen

Darf ein Landesgesetz überhaupt Schadenersatz regeln?

betrifft Bürger, Grundeigentümer, Geschädigte, Behörden
Ein Landesgesetz darf zivilrechtliche Regelungen nur enthalten, wenn sie mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzes eng zusammenhängen. Ein solcher enger Zusammenhang besteht etwa zwischen einer Regelung über eine schädigende Maßnahme und der Regelung über den Ersatz dieses Schadens.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine in einem Landesgesetz enthaltene zivilrechtliche Regelung durch Art 15 Abs 9 B-VG gedeckt ist, ist auf den engen inneren Zusammenhang abzustellen, dieser ist zB zwischen einer Bestimmung über eine Schaden erzeugende Maßnahme und der über den Ersatz dieses Schadens gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

B-VG Art15 Abs9; B-VG Art140; Wr UnfallfürsorgeG 1969 §30; stmk LStVG §27 Abs3; stmk LStVG §27 Abs4

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