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Muss mein Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Buslenker
Aus der Pflicht des Arbeitgebers, Ihnen Ruhepausen in einem bestimmten Ausmaß zu gewähren, folgt kein Anspruch auf bestimmte Einrichtungen für die Pause. Toiletten sowie Wasch-, Sitz- und Kochgelegenheiten können Sie darauf nicht stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Die aus § 11 AZG resultierende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer in einem bestimmten Ausmaß Ruhepausen zu gewähren, ist keine Grundlage für den Anspruch auf Zurverfügungstellung bestimmter Pauseneinrichtungen (wie Toiletten, Wasch‑, Sitz‑ und Essenszubereitungsgelegenheiten) durch den Arbeitgerber.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AZG §11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Länge der Pause muss feststehen

Ruhepausen dienen Ihrer Erholung. Diese ist nur gewährleistet, wenn spätestens zu Beginn der Pause feststeht, wie lange sie dauert.

günstig für Arbeitnehmer Zeitliche Lage der Ruhepause

Die Pause darf nicht an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden, sie muss dem Erholungsbedarf gerecht werden und ist spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit zu gewähren. Räumt Ihnen eine Betriebsvereinbarung das Recht ein, die Pause innerhalb der Arbeitszeit selbst zu wählen, ist das zulässig und erweitert die Regeln sogar zu Ihren Gunsten.

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