Reicht es, wenn ich meine bisherige Arbeit nicht mehr schaffe?
günstig für Pensionsversicherung betrifft Beamte, Versicherte, Pensionsversicherung
Für diese begünstigte Berechnung kommt es darauf an, ob Sie überhaupt noch einer zumutbaren Arbeit nachgehen können. Es genügt nicht, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ihre bisherige Arbeit und Ihre Ausbildung spielen aber bei der Frage der Zumutbarkeit eine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Mit dem in § 9 BB‑PG enthaltenen Hinweis auf die Unfähigkeit, einem zumutbaren Erwerb nachzugehen, stellt der Gesetzgeber auf die „Erwerbsunfähigkeit“ ab und nicht nur darauf, ob die frühere Diensttätigkeit verrichtet werden kann. Die bisher ausgeübte Tätigkeit wird aber ‑ ebenso wie die Ausbildung ‑ für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines Erwerbs Relevanz haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Judikatur zu § 255 ASVG und § 273 ASVG kann aufgrund des völlig unterschiedlichen Regelungsgegenstands immer nur sinngemäß herangezogen werden, geht es doch dort um die Bedingungen dafür, ob überhaupt ein Pensionsanspruch zusteht, während § 9 BB-PG nur unter der Voraussetzung zum Tragen kommt, dass der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. Diese Bestimmung regelt nicht den Grund, sondern die Höhe eines bereits bestehenden Anspruchs durch Anwendung einer privilegierten Bemessung im besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfall.OGH 8 ObA 28/22h, 16.12.2022
- Ob die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Anwendung des § 9 BB-PG vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 8 ObA 28/22h, 16.12.2022
- Lediglich für die Zumutbarkeitsprüfung ist sinngemäß auf die Kriterien der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung zum Ausmaß eines noch hinzunehmenden sozialen Abstiegs zurückzugreifen. Nur insoweit kommt es auf einen Vergleich mit der bisherigen Tätigkeit und deren sozialem Ansehen an.OGH 8 ObA 28/22h, 16.12.2022
- Im konkreten Fall wird die Möglichkeit der Verweisung eines Arbeitnehmers, der bisher eine Tätigkeit ausübte, die in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrags für Handelsangestellte einzustufen wäre, auf eine Tätigkeit, die in die Beschäftigungsgruppe 2 dieses Kollektivvertrags fallen würde, bejaht.OGH 8 ObA 88/11s, 20.01.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 28/22h, 16.12.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
BB-PG §9
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