Ab wann gilt mein Betrieb rechtlich als Unternehmen?
betrifft Unternehmer, Gründer, Selbstständige
Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnt schon mit dem Aufbau des Betriebs und nicht erst, wenn alles routinemäßig läuft. Nur Vorbereitungsgeschäfte einzelner Personen zählen nicht als unternehmensbezogene Geschäfte.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Die unternehmerische Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, womit nicht nur der bereits routinemäßig laufende Betrieb, sondern auch sein Aufbau gemeint ist. Nur Vorbereitungsgeschäfte natürlicher Personen gelten nach § 343 Abs 3 UGB nicht als unternehmensbezogene Geschäfte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allerdings begründet nicht jede Vorbereitungshandlung die Unternehmereigenschaft, sondern nur eine solche, die auf die Aufnahme des Betriebs eines Unternehmens im Sinn des § 1 Abs 2 UGB gerichtet ist.OGH 6 Ob 32/20d, 15.09.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 50/24b, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 32/20d, 15.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) Art. 1
- UGB § 189 · Anwendungsbereich
- UGB § 221 · Umschreibung
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