Wann handelt jemand als Unternehmer und nicht privat?
betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Das ist für das konkrete Geschäft und für das Verhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern zu prüfen. Entscheidend ist, ob hinter der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eine auf Dauer angelegte Organisation steht. Auf Betriebsgröße, Mindestkapital oder die Dauer der Tätigkeit kommt es nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Es muss zur Beurteilung der Anwendbarkeit der Vorschrift über das Verbrauchergeschäft konkret geprüft werden, ob sich eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit einer Person in Bezug auf das konkrete Rechtsgeschäft mit einer bestimmten Person wegen der auch hiezu erforderlichen dauernden Organisation als unternehmerisch darstellt, weil die Beurteilung als Verbrauchergeschäft nur von dem funktionellen Verhältnis zwischen den Streitteilen abhängt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unternehmerisches Handeln auf eBay.OGH 4 Ob 204/12x, 15.01.2013
- Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollen all jene Akte, die letztlich zu einem Leistungsaustausch zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher führen, in den Geltungsbereich dieser Norm fallen.OGH 7 Ob 170/98w, 27.01.1999
- Es kommt nicht auf die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit, sondern auf die Notwendigkeit einer auf Dauer angelegten Betriebsorganisation an.OGH 5 Ob 509/92, 10.03.1992
- Es kommt hiebei nicht auf eine bestimmte Betriebsgröße der Unternehmen des § 1 KSchG, ein Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation an.OGH 7 Ob 515/82, 21.10.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 10 Ob 48/18h, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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