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Wann zählt ein Geschäft zu meinem Betrieb?

betrifft Unternehmer, Konsument, Käufer
Es genügt, dass das Geschäft mit Ihrem Betrieb in irgendeinem Zusammenhang steht; schon ein mittelbarer Zusammenhang reicht aus. Das Geschäft muss weder ständig vorkommen noch Ihrem Betrieb sein Gepräge geben. Entscheidend ist, dass es dem Interesse des Betriebs, der Erhaltung seiner Substanz oder dem Gewinn dient.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Begriff des Handelsgeschäftes beschränkt sich nicht auf die Geschäfte, die in dem betreffenden Betrieb ständig vorkommen oder die dem Betrieb sein Gepräge geben. Notwendig ist allein, dass das Geschäft mit dem Betrieb des Handelsgeschäftes in irgendeinem Zusammenhang steht, wobei schon ein mittelbarer Zusammenhang genügt, solange das Geschäft nur irgendwie dem Interesse des Handelsgewerbes, der Erhaltung der Substanz oder der Erzielung von Gewinn dient.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062274 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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