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Darf mein Anwalt für schwierige Rechtsfragen mehr verrechnen?

günstig für Mandant betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte, Mandanten
Nicht schon deshalb. Fragen, zu denen bereits umfangreiche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht, lassen sich ohne überdurchschnittlichen anwaltlichen Arbeitsaufwand klären. Ein Zuschlag zum Honorar ist dafür daher nicht gerechtfertigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Rechtsfragen zu denen umfangreiche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht, sind keine solchen, deren Klärung nur mit einem überdurchschnittlichen anwaltlichen Arbeitsaufwand möglich wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

RATG §21 Abs1

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