Braucht es ein neues Verfahren gegen eine umformulierte Klausel?
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Über entsprechenden Einwand der beklagten Partei ist daher die Sinngleichheit der verbotenen Klauseln mit den inkriminierten neuen Klauseln zu prüfen.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 31/15x, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sinngleich sind Klauseln, die bei anderer Formulierung denselben verpönten Regelungsinhalt haben. Ein Unterlassungsgebot im Verbandsverfahren darf daher auch sinngleiche Klauseln erfassen, also alle Bestimmungen, die aus denselben Gründen unzulässig sind.
Aus dem Urteilsspruch allein lässt sich meist nicht erkennen, welche Klauseln einer bereits verbotenen Klausel gleichzuhalten sind. Dafür kommt es auf die Entscheidungsgründe an. Der Kreis der gleichbedeutenden Klauseln bestimmt sich danach, warum die ursprüngliche Klausel verboten wurde.