Welche ähnlichen Klauseln sind von einem Verbot mitumfasst?
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Unterlassungsbegehren im Titelverfahren, das den Wortlaut einer inkriminierten Klausel wiedergibt, die wiederum via Hyperlinks auf weitere Dokumente verweist. Klausel und Verweise wurden insgesamt als intransparent beurteilt.OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023
- Die Rechtsmittelentscheidung kann sich auf rechtliche Argumente zur Unzulässigkeit einzelner Klauseln stützen, die im erstinstanzlichen Verfahren überhaupt nicht vorgetragen oder zwar vorgetragen wurden, denen das Erstgericht aber nicht gefolgt ist.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Daraus resultiert keine Beschränkung der rechtlichen Überprüfung durch die Rechtsmittelgerichte.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- So schon 1 Ob 210/12g.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Die Entscheidungsgründe sind nur zur Beantwortung der Frage, ob eine neu formulierte Klausel sinngleich zu einer bereits entschiedenen ist, heranzuziehen.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 12.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 145/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 169/24i, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 44/22x, 09.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Besteht bereits ein Unterlassungsgebot, das auch sinngleiche Klauseln erfasst, fehlt für eine weitere Verbandsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die neuen Klauseln damit sinngleich sind. Der Verband verfügt dann schon über einen ausreichenden Exekutionstitel; auf Einwand ist die Sinngleichheit zu prüfen.
Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.