Gilt ein Klauselverbot auch für anders formulierte Klauseln?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diesbezüglich sind die Grundsätze der Rechtsprechung zu § 14 UWG anzuwenden.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 31/15x, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Besteht bereits ein Unterlassungsgebot, das auch sinngleiche Klauseln erfasst, fehlt für eine weitere Verbandsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die neuen Klauseln damit sinngleich sind. Der Verband verfügt dann schon über einen ausreichenden Exekutionstitel; auf Einwand ist die Sinngleichheit zu prüfen.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.