Worauf kommt es an, wie ausführlich mich der Arzt aufklärt?
betrifft Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Angehörige
Wie weit die ärztliche Aufklärung gehen muss, richtet sich in erster Linie nach Ihrem Wohl als Patient. Erst in zweiter Linie ist auch Ihr Recht zu berücksichtigen, selbst über die Behandlung zu bestimmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohles des Patienten abzugrenzen und erst in zweiter Linie auch unter Bedachtnahme auf sein Selbstbestimmungsrecht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RettungssanitäterOGH 7 Ob 114/25b, 22.10.2025
- Klarstellung zum Verhältnis Selbstbestimmungsrecht und Patientenwohl bei typischem behandlungsimmanentem Risiko.OGH 9 Ob 72/17d, 18.12.2017
- Der Patient wurde darüber aufgeklärt, dass es bei der in Aussicht genommenen Operation zu einer Milzverletzung, allenfalls auch zu einem Totalverlust der Milz kommen könne. Eine weitere Aufklärungspflicht darüber, welche Folgen die Entfernung der Milz nach sich ziehen könne, wurde hier verneint.OGH 3 Ob 94/14s, 25.06.2014
- Die Aufklärungsanforderungen dürfen nicht überspannt werden.OGH 7 Ob 593/90, 12.07.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 7 Ob 114/25b, 22.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 76/25x, 23.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Umfang der ärztlichen Aufklärung
Schadenersatz · Zweck der ärztlichen Aufklärung
Schadenersatz · Umfang der ärztlichen Aufklärung
Schadenersatz · Umfang der Aufklärung und Dringlichkeit
Schadenersatz · Umfang der ärztlichen Aufklärung