Wer gilt als naher Angehöriger beim Schmerzengeld für einen Schock?
günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Hinterbliebene, Unfallopfer, Schädiger
Nahe Angehörige eines Getöteten bekommen Schmerzengeld, wenn sie durch den Vorfall selbst krank werden. Dazu zählen Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Verwandte, unter Umständen auch ein Stiefvater, der die Vaterrolle übernommen hat. Eine bloße Freundschaft genügt nicht, mag sie noch so eng gewesen sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Nach der neueren Rechtsprechung gebührt nahen Angehörigen eines Getöteten für den ihnen verursachten "Schockschaden" mit Krankheitswert ebenfalls Schmerzengeld, weil diese "Dritten" durch das Erleiden eines Nervenschadens in ihrem absolut geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt und als unmittelbar Geschädigte anzusehen sind (vergleiche RIS-Justiz RS0031111). Die Rechtswidrigkeit einer solchen Körperverletzung wird dabei zwar nicht aus dem Schutzzweck der Verhaltensvorschrift, welche die Erstverletzung verhindern soll, aber aus der bei Verletzung absolut geschützter Rechte gebotenen Interessenabwägung abgeleitet. Die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung wird dadurch eingegrenzt, dass es eines besonders starken Zurechnungsgrundes bedarf, also die Verletzungshandlung gegenüber dem Angehörigen in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. Der Schock muss im Hinblick auf seinen Anlass verständlich sein. Auslöser für die erlittene psychische Erkrankung in diesem Sinne kann aber bei nahem Verwandten auch die Todesnachricht sein, weil bei einer besonders engen persönlichen Verbundenheit, wie sie zwischen nahen Angehörigen typischerweise besteht, die Erstschädigung (Tötung) auch für den dritten Schockgeschädigten so gefährlich ist, dass von einer deliktischen Zufügung des Schockschadens gesprochen werden kann (so schon 2 Ob 79/00g).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Ersatzfähigkeit einer psychischen Beeinträchtigung mit Krankheitswert aufgrund der Beschädigung des Einfamilienhauses der Kläger durch den Absturz eines Kleinflugzeugs.OGH 2 Ob 12/25s, 25.03.2025
- Hier: zur Ersatzfähigkeit des Schockschadens eines Dritten, der nicht naher Angehöriger ist, bei qualifizierter Unfallbeteiligung.OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023
- Eine – selbst „beispiellose, äußerst innige und enge“ – rein freundschaftliche und daher in der Rechtsordnung nicht in besonderer Weise anerkannte Beziehung zum bei einem Verkehrsunfall Getöteten reicht nicht zur Qualifikation von (besten) Freunden als nahe Angehörige aus.OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023
- Stiefvater, Mutter und minderjähriges Stiefkind (ab 2012 auch dessen Halbbruder) lebten im vorliegenden Fall jahrelang in einer Hausgemeinschaft. Daran ändert nichts, dass sich das Familienleben zum Teil auch in einer anderen Wohnung abspielte. Bezogen auf die „gelebte Kernfamilie“ ersetzte der Stiefvater nach den Feststellungen den leiblichen Vater des Minderjährigen, indem er sich (generell als fürsorglicher Vater agierend) um Erziehung, schulische Belange und andere Angelegenheiten kümmerte. Er sah den Stiefsohn als seinen ersten Sohn an, dieser ihn als Vater.OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023
- Hier: Anspruch des Stiefvaters auf "Schockschmerzengeld".OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023
Alle 31 Ergänzungen anzeigen
- Kein Ersatz des Schockschadens, der durch die Tötung eines geliebten Haustiers verursacht wurde.OGH 10 Ob 3/20v, 18.02.2020
- Hier: Behaupteter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses durch den beklagten Psychotherapeuten im Rahmen einer Lehranalyse, wobei der Gattin des Klägers allerdings erst Monate später klar wurde, dass der Geschlechtsverkehr mit dem Therapeuten nicht ihrem freien Willen entsprach.OGH 3 Ob 214/19w, 22.01.2020
- Dabei wirkt sich das Zusammentreffen mit einem ersatzfähigen "reinen" Trauerschaden erhöhend auf den Schmerzengeldanspruch aus.OGH 2 Ob 109/19x, 17.12.2019
- Hier: Anspruch auf Trauerschmerzengeld der im gemeinsamen Haushalt lebenden Schwester der Geschädigten, die nach einer medizinischen Behandlung starb.OGH 4 Ob 176/19i, 24.10.2019
- Hier: Heilungskosten und Verdienstentgang.OGH 2 Ob 202/18x, 29.04.2019
- Hier: Nachricht vom Tod des Sohnes.OGH 2 Ob 202/18x, 29.04.2019
- Hier: Sexueller Missbrauch; Erheblichkeitsschwelle für Schmerzengeldansprüche Dritter noch nicht erreicht;OGH 9 Ob 1/19s, 24.01.2019
- Auch die Verletzung des absolut geschützten Persönlichkeitsrechts der geschlechtlichen Selbstbestimmung (§ 1328 ABGB) und insbesondere auch sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist grundsätzlich eine Tathandlung, die – in der Regel abhängig von ihrem Schweregrad – bei der unmittelbar betroffenen Person schwere psychische und seelische Verletzungen oder Traumatisierungen herbeiführen kann, wegen des besonderen Unrechtsgehalts (Vorsatztat) und der möglichen Auswirkungen in der Folge aber auch bei nahen Angehörigen Schockschäden und Belastungsreaktionen im Sinn von krankheitswertigen seelischen Schmerzen auslösen kann. Nicht anders als bei Körperverletzungshandlungen besteht dagegen kein Grund zur Annahme, dass Missbrauchshandlungen in jedem Fall, das heißt unabhängig von der jeweiligen Art der Verletzungshandlung, der Schwere der Tat und den konkreten Folgen, Ansprüche naher Angehöriger begründen, weil ihre eigene Beeinträchtigung nur als Reaktion auf eine konkrete Tat und ihre Auswirkungen für das Opfer verstanden werden kann.OGH 9 Ob 1/19s, 24.01.2019
- Schockschadenersatz für massive psychische Beeinträchtigungen bei der Mutter eines missbrauchten Kindes.OGH 13 Os 139/17s, 14.03.2018
- Hier aber konkret nur Angst des Angehörigen vor künftigen eigenen psychischen Folgen. Eine Abgeltung bereits für die zweifellos vorhandene Einbuße an Lebensfreude würde ein Ausufern der Haftung für grundsätzlich nicht ersatzfähige Drittschäden bedeuten.OGH 2 Ob 70/14d, 22.05.2014
- „Schwerste Verletzungen“ sind solche, bei denen die Nachricht auf den nahen Angehörigen typischerweise ähnlich wie eine Todesnachricht wirkt.OGH 2 Ob 136/11f, 13.06.2012
- Hier: Schockschaden durch Unfallnachricht bei schweren Verletzungen.OGH 2 Ob 136/11f, 13.06.2012
- Hier: Beeinträchtigung der Eltern‑Kind‑Beziehung.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers mit der Folge des Todes des Patienten ist auch der in aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Patienten lebende Ehegatte aus dem Behandlungsvertrag derart geschützt, dass er für einen bei ihm eingetretenen Trauerschaden mit Krankheitswert vom Vertragspartner des Getöteten Ersatz wegen Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten begehren kann.OGH 9 Ob 83/09k, 30.06.2010
- Eine Haftung des Beklagten für den Schockschaden der Klägerin kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die dem Beklagten vorgeworfene schuldhaft rechtswidrige Unterlassung auch kausal für den Tod des Gatten der Klägerin war.OGH 4 Ob 71/10k, 08.06.2010
- Bei vorliegen eines Schockschadens mit Krankheitswert kommt es, anders als beim bloßen Trauerschmerzengeld, nicht auf das Vorliegen grober Fahrlässigkeit an.OGH 4 Ob 36/10p, 11.05.2010
- Die Frage, ob die physische oder psychische Beeinträchtigung des Unfallopfers ein solches Ausmaß erreicht, dass nach den diesbezüglichen Kriterien Schadenersatz für die dadurch ausgelöste seelische Gesundheitsschädigung eines nahen Angehörigen zuerkannt werden kann, entzieht sich einer allgemeinen Aussage des Obersten Gerichtshofs. Entscheidend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalls, sodass in der Regel keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu beantworten sein wird.OGH 2 Ob 77/09a, 03.09.2009
- Hier: Weder das Schadensereignis (fehlerhafte, vornehmlich verzögerte ärztliche Maßnahmen zur Behandlung einer Hodentorsion des Zweitklägers) noch die daraus resultierenden Folgen beim Erstkläger (psychische Beeinträchtigungen) sind in ihrer Gravität auch nur annähernd mit Fällen vergleichbar, in denen bislang Ersatz für „Schockschäden" zuerkannt wurde.OGH 5 Ob 18/08w, 03.06.2008
- (Vermeintliche) Schockschäden naher Angehöriger mit (behauptetem) Krankheitswert sind jedenfalls nur dann ersatzfähig, wenn die Verletzungshandlung - im Rahmen einer typisierten Betrachtung - in hohem Maße geeignet erschien, einen solchen Schockschaden herbeizuführen, was insbesondere bei schwersten Verletzungen naher Angehöriger in Frage kommen kann.OGH 5 Ob 18/08w, 03.06.2008
- Hier: Die zwei Tage währende Anhaltung des Ehegatten der Klägerin und die Durchführung eines Strafverfahrens kann jedoch - bei objektiv-typisierender Betrachtung - in seiner Eignung, einen „Schockschaden" herbeizuführen, nicht mit der Tötung eines Angehörigen bzw eines Dritten oder mit schwersten Verletzungen eines - deshalb pflegebedürftigen - Angehörigen gleichgesetzt werden.OGH 1 Ob 88/07h, 26.06.2007
- Die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung wiegt so schwer, dass sich der Ausgleich des Fernwirkungsschadens nur bei Hinzutreten eines besonders starken Zurechnungsgrundes rechtfertigen lässt; ein solcher liegt dann vor, wenn das Verhalten gerade auch gegenüber dem betroffenen Dritten besonders gefährlich ist, also die Verletzungshandlung in hohem Maß geeignet erscheint, bei diesem Gesundheitsschäden herbeizuführen.OGH 1 Ob 88/07h, 26.06.2007
- Ein Ersatzanspruch ist auch dann zu gewähren, wenn nicht die Verletzung des Angehörigen selbst einen Schock auslöst, sondern beispielsweise erst seine Betreuung auf Grund einer Überlastungssituation zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des pflegenden Familienmitgliedes führt.OGH 2 Ob 163/06v, 14.06.2007
- Eine Person, die zwar eine gewisse Nahebeziehung zum Getöteten hatte, jedoch mit dem Getöteten weder (nah) verwandt noch verheiratet noch deren Lebensgefährte war, hat keinen Anspruch auf Schmerzengeld wegen eines erlittenen Trauer- oder Schockschadens.OGH 2 Ob 15/07f, 14.06.2007
- Hier: Keine „schwerste" Verletzung.OGH 2 Ob 53/05s, 12.06.2006
- Erörterung der Frage, ob ein derartiger Schockschaden mit Krankheitswert auch im Fall schwerster Verletzung naher Angehöriger zu ersetzen ist.OGH 2 Ob 53/05s, 12.06.2006
- Hier: Lebensgefährte, grobe Fahrlässigkeit, Schockschaden mit Krankheitswert.OGH 2 Ob 212/04x, 02.02.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 34.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 12/25s, 25.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 214/19w, 22.01.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 176/19i, 24.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 114/16w, 30.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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