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Kann das Gericht prüfen, ob der Behördenauftrag richtig war?

günstig für Behörde betrifft Grundeigentümer, Unternehmer, Antragsteller
Nein, wenn Sie ihn nicht bekämpft haben. Haben Sie den behördlichen Auftrag, auf dem die Vorschreibung der Kosten beruht, unangefochten gelassen, müssen auch die Gerichte von seiner Rechtmäßigkeit ausgehen. Sie können ihn im Verfahren über den Kostenersatz nicht mehr eigenständig überprüfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Hat der Antragsteller (nach § 117 Abs 4 WRG) den der Entscheidung der Wasserrechtsbehörde über den Kostenersatz gemäß § 117 Abs 1 WRG zugrunde liegenden Verwaltungsakt unbekämpft gelassen, haben auch die Gerichte von dessen Rechtmäßigkeit auszugehen und können diese nicht selbständig beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

WRG §31 Abs3; WRG §117

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