Kann das Gericht prüfen, ob der Behördenauftrag richtig war?
günstig für Behörde betrifft Grundeigentümer, Unternehmer, Antragsteller
Nein, wenn Sie ihn nicht bekämpft haben. Haben Sie den behördlichen Auftrag, auf dem die Vorschreibung der Kosten beruht, unangefochten gelassen, müssen auch die Gerichte von seiner Rechtmäßigkeit ausgehen. Sie können ihn im Verfahren über den Kostenersatz nicht mehr eigenständig überprüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Hat der Antragsteller (nach § 117 Abs 4 WRG) den der Entscheidung der Wasserrechtsbehörde über den Kostenersatz gemäß § 117 Abs 1 WRG zugrunde liegenden Verwaltungsakt unbekämpft gelassen, haben auch die Gerichte von dessen Rechtmäßigkeit auszugehen und können diese nicht selbständig beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tankstelle. Dass die Antragsteller eine Maßnahmenbeschwerde nach § 67c AVG unterlassen haben, schadet ihnen dann nicht, wenn durch die behördlichen Sofortmaßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG an sich nicht unmittelbar in deren Rechtssphäre eingegriffen wurde, sondern bloß möglicherweise Kostenersatzfolgen nach § 31 Abs 3 WRG drohten.OGH 1 Ob 151/15k, 22.12.2015
- Dies gilt auch, wenn die unberechtigte Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde hingenommen wird.OGH 1 Ob 208/14s, 27.11.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 172/15y, 25.02.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
WRG §31 Abs3; WRG §117
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