Ist eine Vollbremsung ein ganz normaler Betriebsvorgang?
günstig für Halter betrifft Fahrzeughalter, Fahrgäste, Verkehrsunfallopfer, Versicherungen
Eine Vollbremsung, bei der das Fahrzeug in der Spur bleibt, gehört zum normalen Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Sie begründet daher keine besondere Betriebsgefahr. Auf U-Bahn-Züge lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen, weil dort auch stehende Fahrgäste befördert werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Eine „spurhaltende Vollbremsung“ ist dem „normalen Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs zuzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies kann nicht ohne weiteres auf U-Bahnzüge übertragen werden, weil deren Bremsungen – abgesehen von Entgleisungen – immer „spurhaltend“ sind und die Gefahrenlage im Hinblick auf den Transport von teils stehenden und nicht durch Gurte gesicherten, sitzenden Fahrgästen nicht vergleichbar ist.OGH 2 Ob 138/24v, 10.09.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 138/24v, 10.09.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §9 D
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