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Ist eine Vollbremsung ein ganz normaler Betriebsvorgang?

günstig für Halter betrifft Fahrzeughalter, Fahrgäste, Verkehrsunfallopfer, Versicherungen
Eine Vollbremsung, bei der das Fahrzeug in der Spur bleibt, gehört zum normalen Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Sie begründet daher keine besondere Betriebsgefahr. Auf U-Bahn-Züge lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen, weil dort auch stehende Fahrgäste befördert werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Eine „spurhaltende Vollbremsung“ ist dem „normalen Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs zuzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EKHG §9 D

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